Sehr gute Erfolgsaussichten auch bei Vorerkrankungen!
Anonyme Gesundheitsprüfung
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt.
Welche Krankenversicherung ist also die richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten?
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Rechner Nettoprämien und Steuervorteile
Statusüberprüfung GKV oder PKV Selbstständige und Freiberufler sind aufgrund ihrer Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert. Sie können sich in der GKV nur als freiwilliges Mitglied weiterversichern und müssen unmittelbar vor ihrer Selbstständigkeit dort versichert gewesen sein. Für die freiwillige Weiterversicherung muss zusätzlich eine Vorversicherungszeit erf... [ mehr ]
Gesund werden und bleiben – mit dem umfangreichen Leistungspaket einer Privaten Krankenversicheung. in Wechsel in die Private Krankenvollversicherung (PKV) ist für Sie möglich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Versicherungspflichtgrenze: Ihr Bruttojahresentgelt liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG; 2017: 57600 Euro) Diese Grenze wird auch Versicherungspfl... [ mehr ]
Pkv für Ärzte und Mediziner Bei der Krankenversicherung für Ärzte bzw. Zahnärzte wird nach angestellten und selbständigen / freiberuflichen Medizinern zu unterschieden. Auch gelten für Medizinstudenten besondere Regelungen. Für Ärzte vieler Fachrichtungen bietet die private Krankenversicherung besonders günstige Arzttarife an. Aufgrund des Kostenvorteils sollten Mediziner prüfen, ob der Abschlu... [ mehr ]
Günstige private Krankenversicherung für Existenzgründer Bei der Entscheidung für die passende Versicherung kommt es auf die Ansprüche und die Lebenssituation des Versicherten an. Die Beitragshöhe richtet sichnach der genauen Vertragsgestaltung. Existenzgründer werden zunächst darauf achten, die Beiträge möglichst gering zu halten, sollten die Beiträge aber nicht zu Gunsten wichtiger Leistungen ... [ mehr ]
Sensation! Bundestag veröffentlicht wie beitragsstabil die PKV wirklich ist!
Die durchschnittliche Beitragsanpassung des PKV-Bestandes über alle Unternehmen in den Jahren 2010 bis einschließlich 2016 betrug insgesamt nur 19 € bzw. 1,37 % pro Jahr! In der Anlage „Deutscher Bundestag - Daten zur Situation der PKV“ auf Seite 5 und 6 sehen Sie, wie sich die Beiträge Ihrer Favoriten entwickelt haben.
Diese Daten berücksichtigen natürlich auch viele beihilfeberechtigte Beamte und Kinder mit tendenziell niedrigen Beiträgen. Ausschlaggebend ist jedoch die geringe prozentuale Steigerung. In Zeiten von nicht enden wollenden Diskussionen um die Existenzberichtigung der PKV und „explodierenden Beitragsanpassungen“ belegen die veröffentlichen Kennzahlen des Bundestages aber eindrucksvoll, dass die Beitragssteigerungen in der PKV im Schnitt deutlich moderater sind, als es uns vermeintliche Experten tagein und tagaus vermitteln wollen!
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private Krankenversicherung vor Inkrafttreten des BSSichG)
6.150,00 € (jährlich: 73.800 €) Grenze für Versicherungspflicht (§ 6 Abs. 6 SGB V)
Vorjahr: 5.775,00 € (jährlich: 69.300 €)
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (für am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfreie Arbeitnehmer mit substitutiver privater Krankenversicherung)
5.512,50 € (jährlich: 66.150 €)
Grenze für Versicherungspflicht (§ 6 Abs. 7 SGB V)
Vorjahr: 5.175,00 € (jährlich: 62.100 €)
Beitragsbemessungsgrenzefür alle GKV-Versicherten
5.512,50 € (jährlich: 66.150 €)
Höchstbetrag, der zur jeweiligen Beitragsberechnung für GKV-Versicherte herangezogen wird (§ 6 i.V.m. § 223 SGB V, § 55 SGB XI)
Vorjahr: 5.175,00 € (jährlich: 62.100 €)