Sehr gute Erfolgsaussichten auch bei Vorerkrankungen!
Anonyme Gesundheitsprüfung bei den Versicherungsunternehmern.
Für Beamte gelten besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. Ihre Versorgung unterscheidet sich ebenfalls von der anderer Beschäftigter. Was Dienstanfänger darüber wissen müssen.
Beamte haben besondere Dienst- und Treuepflichten. Als Gegenleistung winkt ihnen ein Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit. Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Stattdessen erhalten sie Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn. Grundsätzlich werden 50 Prozent Beihilfe auf Arzt- und Zahnarztkosten gewährt. Für den Rest müssen Beamte mit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst vorsorgen. In vielen Bundesländern übernimmt der Dienstherr für einzelne Gruppen wie Polizei und Feuerwehr die vollständigen Krankheitskosten (Heilfürsorge).
Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, werden sie nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Ob Dienstunfähigkeit (DU) vorliegt, entscheidet allein der Dienstherr. Ein amtsärztliches Zeugnis dient lediglich als Orientierung. Je kürzer die zurückgelegte Dienstzeit, umso niedriger das Einkommen bei Dienstunfähigkeit. Deshalb ist gerade für jüngere Beamte und Beamtenanwärter eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Idealerweise wird die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart. Allerdings bieten nur wenige Versicherungsunternehmen diese Klausel an. Und nicht alle zählen zu den leistungsfähigsten Gesellschaften.
Auch wenn Beamte und ihre Angehörigen in der Alters- und Hinterbliebenenversorgung besser gestellt sind als gesetzlich Rentenversicherte, gibt es oftmals Versorgungslücken. Und die werden in Zukunft nicht kleiner. Mit Blick auf hohe Pensionslasten und die angespannte Kassenlage der öffentlichen Haushalte ist eine weitere Absenkung des Versorgungsniveaus nur eine Frage der Zeit. Private Altersvorsorge ist deshalb auch für Beamte ein wichtiges Thema.
Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten bei ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Auch der Dienstherr kann Ansprüche auf Schadenersatz stellen. Insbesondere bei Personenschäden kommen schnell hohe Forderungen auf sie zu. Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung, leistet bei begründeten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Je nach Art der Tätigkeit sollten zusätzliche Leistungen für Vermögensschäden, den Verlust von Dienstausrüstung, dienstliche Schusswaffen oder Beschädigung eines Dienstwagens eingeschlossen sein.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Über eine Vielzahl an PKV-Tarifen ist es möglich, eine Gesundheitsversorgung zu wählen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Standardleistungen vorgegeben. Diese stellen zwar die „notwendige Basisversorgung“ sicher, hinterlassen aber in immer mehr Bereichen Leistungslücken. Zukünftige Leistungen können sich in der GKV also verändern, da sie aus dem Leistungskatalog gestrichen werden. Das geht bei der PKV nicht, hier sind die Leistungen des gewählten Tarifs garantiert.
Wer sich privat versichert, profitiert von besseren Leistungen und hat oft mehr Wahlmöglichkeiten bei Ärzten und Behandlungsmethoden. Insbesondere für Menschen mit hohen Ansprüchen an ihre medizinische Versorgung kann die PKV eine attraktive Option sein.