Sehr gute Erfolgsaussichten auch bei Vorerkrankungen!
Anonyme Gesundheitsprüfung
Schützen Sie sich vor den Folgen der Dienstunfähigkeit! Als Referendar oder Referendarin, Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe werden Sie bei Minderung Ihrer Arbeitskraft durch geistige oder körperliche Schäden, die nicht Folge eines Dienstunfalls sind, als dienstunfähig entlassen. In diesem Fall werden Sie von Ihrem Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Au... [ mehr ]
Der beste Zeitpunkt mit Ihrer Altersvorsorge zu beginnen, ist jetzt! Eins ist sicher: Die gesetzlichen und staatlichen Versorgungssysteme alleine reichen für einen sorglosen Ruhestand schon lange nicht mehr aus. Dies gilt auch für Beamtenpensionen. Für Sie empfiehlt es sich daher,so früh wie möglich mit dem Aufbau einer eigenen Altersvorsorge zu beginnen. Wenn Sie nur zehn Jahre später anfan... [ mehr ]
Warum reicht für den Beamten eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus? Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Dienstunfähig ist ein Beamter, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumesvon 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll a... [ mehr ]